Bitte durchlesen und zustimmen.
Datenschutzvereinbarung Geschichtsforum Schleiden e.V.
I. Allgemeine Informationspflicht
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erforderliche personenbezogene Daten der Mitglieder zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses (Mitgliedschaft) verarbeitet[1]. Ohne Bereitstellung von Kontaktdaten ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.
(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Geschichtsforum Schleiden e.V., vertreten durch den
Vorstand, Dr. Norbert Toporowsky, Zum Hellesbach 24, 53937 Schleiden.
Tel.: +49 2445 8441, E-Mail: vorstand@gf-sle.de
(3) Es werden folgende personenbezogene Daten erfasst:
– Kontaktdaten:
- Anrede (Herr/Frau),
- Name, Vorname,
- Anschrift (Straße und Ort),
- Telefonnummer und E-Mailadresse;
– Mitgliedsdaten:
- Ein- und Austrittsdatum,
- Mitgliedsnummer,
- Geburtsdatum,
- Titel, Datum und Ort einer durch das Mitglied im Vereinszweck erfolgten Publikation;
- Zahlungsdaten:
- Bankdaten für Beitragslastschrift (Kontoinhaber, IBAN und BIC),
- Höhe und Zeitpunkt der Beitragszahlung,
- die Höhe und Zeitpunkt der Spendenzahlung sowie Spendenzweck.
[1] Der Begriff „Verarbeitung“ ist in der DS-GVO sehr weit gefasst und umfasst u.a. die Verarbeitungsarten Erheben, Erfassen, Verwenden, Offenlegen, Verbreiten, Abgleichen das Löschen sowie das Vernichten personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).
II. Art der Nutzung
(1) Die Daten werden aufgrund der nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für die nachfolgende Zwecke gespeichert:
- a) Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO:
– für die Mitgliederverwaltung und zu organisatorischen Abwicklung der Vereinsaufgaben im Sinne der Satzung. Zwecke der Mitgliederverwaltung sind insbesondere die Einladung zu Mitgliederversammlungen und die Verteilung von Protokolle sowie die Vereinsbeitragszahlung. Die Kontodaten (IBAN/BIC) werden ausschließlich für den Einzug der Vereinsbeiträge im Lastschriftverfahren genutzt.
– für Zwecke nach den Vereinsaufgaben im Sinne der Satzung, insbesondere:
– Verteilung von Informationen,
– Ankündigung von Veranstaltungen und Exkursionen,
– Zusendung von Publikationen;
- b) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO für die Vereinshistorie (auch nach Vereinsaustritt oder Ausschluss gem. § 3 der Satzung);
- c) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO bei Vorliegen einer Einwilligung die Kontaktdaten für den Kommunikationsaustauch in Zusammenhang mit Recherchen, der Erstellung von Publikationen und an den Verein gestellte Anfragen.
(2) Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft, mindestens aber für die Dauer einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht gespeichert. Kontakt- und Mitgliedsdaten werden dauerhaft archiviert.
(3) Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es der Einwilligung des Betroffenen.
– Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:
– die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
– die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.
III. Verpflichtung
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein oder den Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit für den Verein hinaus (Datengeheimnis).
- Die in Absatz 1 genannte Personen sind vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit über das Datengeheimnis zu belehren und auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
- Die in Absatz 1 genannten Organe haben ausreichend technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu treffen.
IV. Hinweise
- Sie sind gem. Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, den Verein um Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
- Weiterhin können Sie jederzeit die Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, oder Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten gem. Art. 18 DSGVO verlangen. Es steht Ihnen weiterhin ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DSGVO sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO zu.
- Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Sitz des Vereins ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf. Gem. Art. 77 DSGVO können Sie sich aber auch an eine andere Aufsichtsbehörde wenden, insbesondere die Ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
V. Einwilligung und förmliche Einverständniserklärung
- Bitte bei Vereinseintritt einmalig die Einwilligung erklären und die Zustimmung absenden: