Alfred Wolter hat in Zusammenarbeit mit dem Geschichtsforum Schleiden eine umfangreiche Privatsammlung von in Buchform herausgegeben.
Der 88-jährige Dreiborner Heimatforscher Alfred Wolter beschäftigt sich seit frühester Jugend bis heute mit der Heimat- und Ortsgeschichte. Er hat zahlreiche Gedichte und Aufsätze zu regionalhistorischen Themen verfasst und eine umfangreiche private Sammlung aufgebaut. Im Mittelpunkt stehen dabei der Burgort Dreiborn und „die Berger“. Damit sind die Bewohner der Schleidener Höhendörfer gemeint.
Jetzt hat er einen vielfältigen Auszug aus seinem Archiv zusammengestellt und in Zusammenarbeit mit dem Geschichtsforum Schleiden, finanziell unterstützt durch die Bürgerstiftung Schleiden, als opulentes Buch (Titel: „Alfred Wolter – Historische Sammlung“, 380 S., Großformat) herausgegeben [Inhaltverzeichnis als PDF]. Die einzelnen Stücke werden in ihrem Originalzustand wiedergegeben und wurden nicht redigiert, um deren Authentizität zu wahren.
Neben Gedichten, Erzählungen, Zeitungsausschnitten, Briefen und Fotos enthält das Konvolut auch viele über Jahrhunderte im Kirchenarchiv Dreiborn gesammelte Daten.
Man findet Beiträge über den Brückenort Gemünd von 1848-1948, die Dreiborner Schützenbruderschaft von 1669, die Herrlichkeit Dreiborn und die Christianität Olef (1461-1804), die Berescheider Mühle 1660-1938, den alten Götterglauben auf der Dreiborner Hochfläche, über Vinett, die Herhahner Kuh, den Nationalsozialismus in Dreiborn, Burgherren und ihre Untertanen oder Gedichte über die gute alte Zeit, den Wassergeist und die „Hirschkickbud“.
Mitunter kurios erscheinen dem heutigen Leser manche Einträge aus den Kirchenbüchern, die Wolter behutsam der heutigen Sprache angepasst hat.
So ist unter der Überschrift „Schöffenweistum 1419 und Sendweistum von Olef 1546“ nachzulesen:
Wer den heiligen Ehestand ergreift, soll dem Pastor zwei Schoppen Wein, einen Braten und einen weißen Fladen geben.
Will sich jemand nicht der Gewalt des Herrn von Dreiborn und den Anweisungen des Pfarrers von Olef beugen, dann soll er mit der Rute gezüchtigt und ermahnt werden.
Der Seelsorger in Dreiborn Johann Isaac Thyssen, Pfarrer und Dechant 1830 bis 1855 schreibt im Kirchenbuch von 1852:
Selbstmördern darf die Beerdigung auf dem Kirchhof nicht mehr verweigert werden. Die Beerdigung erfolgt jedoch in dem nicht geweihten Teil des Kirchhofs, wo auch die ungetauften Kinder beerdigt werden. Der Seelsorger darf weder dabei sein, noch das Leuten erlauben noch irgendwelche anderen Dienste übernehmen.
Durch die Zusammenstellung unterschiedlichster Textarten und zahlreicher Illustrationen eignet sich die „Historische Sammlung“ wunderbar zum ziellosen Stöbern und als unterhaltsame Lektüre. Durch die hohe Informationsfülle dient sie ebenfalls als Nachschlagewerk und wertvolle Quelle für die weitere Forschung.
Das Werk kann für einen symbolischen, als Kostenbeitrag gedachten Preis in Höhe von 20,00 € erworben werden.
Interessenten wenden sich bitte an Alfred Wolter in Dreiborn oder nutzen unser Bestellformular.