Das ehemalige Forsthaus Selbach

Nur noch wenige können sich heute daran erinnern, dass im oberen Selbachtal zwischen Olef und Wintzen bis Mitte der 1970er Jahre ein altes Forsthaus gestanden hat – unter Einheimischen auch „Selbacher Hof“ genannt. Eigentümer des im Revier Schleiden – Selbach gelegenen Anwesens war die Arenberg – Schleiden GmbH. Bis 1975 war das Haus die Dienstwohnung des beim Arenbergischen Forstamt angestellten Forstwartes, der das ca. 950 ha große Revier „Schleiden-Selbach“ zu betreuen hatte. Der letzte hier wohnhafte Forstwart war von 1953 bis 1975 Wolfgang Fehse, Nachfolger von Josef Pützer, der schon seinen aus Hollerath stammenden Vater in gleicher Funktion abgelöst hatte.
Das Revier umfasste die Waldflächen zwischen Schleiden und Kerperscheid, das zusammenhängende Waldgebiet vom Hähnchen über die Broicher Höhe bis Wintzen und Golbach, ferner westlich von Schleiden die Flurbereiche Kammerwald und Hausten. Der größte Teil dieser Flächen gehörte bis 1773 den Schleidener Grafen von der Marck, bevor deren Herrschaft und Besitztümer infolge Erbfolge und Heirat von Louise Margarethe von der Marck, Tochter des letzten Grafen Ludwig Engelbert von der Marck, und Herzog Karl Raymond an das Herzogtum Arenberg überging.  
Ähnlich dem Typ Eifeler Fachwerkhäuser war das zweigeschossige mit einem Walmdach gedeckte Bruchsteingebäude ein Wohnstallhaus, aufgeteilt in Herdraum, unterkellerte Stube und Stallungen mit Heuboden. Im Sturz der Kellertür war die Jahreszahl 1787 eingraviert, vermutlich das Jahr der Fertigstellung. Gemäß Recherchen des Landeskonservators in Bonn war das Gebäude früher eines der ältesten Forsthäuser im Rheinland.
Nachdem des Forsthaus 1975 als Dienstgebäude aufgegeben wurde, gingen die Meinungen über eine künftige Nutzung weit auseinander. Die Arenberg-Schleiden GmbH als Eigentümerin verwies auf die enorm hohen Renovierungskosten, aber auch auf den nicht minder anfallenden Unterhaltungsaufwand und plädierte aus rein wirtschaftlichen Gründen für einen sofortigen Abriss. Hinzu kam, dass die Arenberger in ihrem Revier Anwohner möglichst vermeiden wollten. Vorschläge einer sinnvollen Nutzung von Lokalpolitikern, so z.B. der Umbau in eine Jugendherberge oder ein Erholungsheim, blieben ebenso erfolglos wie die Argumente und Befürwortung des Landeskonservators, das Gebäude auf jeden Fall zu erhalten. Eine gesetzliche Grundlage, wonach ein Abriss möglicherweise hätte verhindert werden können, gab es damals noch nicht. Das erste Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen wurde 1980 erlassen, für das Forsthaus zu spät, da zu diesem Zeitpunkt der Abbruchhammer längst zugeschlagen hatte.
An die Lage des früheren Anwesens mit angrenzendem Nutzgarten erinnern heute ein riesiger im Innenhof aufgewachsener Kastanienbaum, ein paar alte Obstbäume, Mauerreste der ehemaligen Jauchegrube und ein mit Schilfgras überwachsener Sumpf, wo sich einst ein mit Quellwasser befüllter kleiner Teich befand. Ein Beitrag von Alfred Käßbach.
Bilder: v. oben nach unten: Gemälde des Selbacher Hofes (ohne Signatur), Forsthaus Selbach im Frühling und im Winter (Fotos Slg. H. Fehse) 2025-Kastanienbaum im ehemaligen Innenhof (Foto A. Käßbach)

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